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Die Wiedereinpflanzung erstorbener Tugenden


Moritz Leuenberger - 250 Jahre Helvetische Gesellschaft, Aarau, 18. Februar 2012 (frühmorgens um 10.00)

An ihrer ersten Tagung vor 250 Jahren ehrte die Helvetische Gesellschaft ihren geistigen Vater Franz Urs von Balthasar. Ausschlaggebend war seine Schrift

„Patriotischen Träumen eines Eidgenossen –

von einem Mittel, die veraltete Eidgenossenschaft wieder zu verjüngen“

In dieser postulierte er eine Pflanzschule, wo die Wiedereinpflanzung erstorbener Tugenden, insbesondere Postulate der Aufklärung, gepflegt werden sollten.

Erster Gedanke dazu: Geht das: Ein veraltetes System ausgerechnet mit vergangenen Werten verjüngen zu wollen?
Ist es nicht Nostalgie, nicht ein wehmütiges Zurückblicken, ein Absingen der alten Reimes: „Früher ist alles besser gewesen, sogar die Zukunft.“?
Solchem Denken sind wir alt BR, alt NR, alt SRinnen, alt RR, alt Bundesrichter, die wir hier recht zahlreich vertreten sind, besonders ausgesetzt – und versammelt haben wir uns zudem in einer alt Kantonsschule.

Revolutionen und Reformationen stützen sich im Grunde meist auf alte Werte, die wieder erweckt werden, in Zeiten, in denen ursprüngliche Ideale verkrustet, pervertiert, den Eigeninteressen etablierter Herrschaften gewichen sind.

  • Das zeigt die Geschichte der Reformation, wo wahre christliche Werte gegenüber Machtmissbräuchen proklamiert wurden,
  •  das zeigen Bewegungen wie die Charta 77, wo gegenüber den kommunistischen Regimes der Kerngehalt sozialistischer Werte am real existierenden Sozialismus gemessen wurde,
  • oder der Slogan der Wende „Wir sind das Volk“, welcher den Ausdruck deutsche „demokratische“ Republik Lügen strafte.

Die Voraussetzungen für eine friedliche Gesellschaft, Grundwerte wie Vertrauen und Mitgefühl, sind seit Jahrtausenden dieselben. Doch kaum haben sie in einer neuen Ordnung ihre Geltung erlangt, werden sie für neue Partikulärinteressen missbraucht.

Auch die Rahmenbedingungen ändern ständig, so dass alte Werte stets wieder neu entdeckt und erobert werden müssen.

  • Es ist daher sehr begreifbar, dass die Idee, eine „veraltete Eidgenossenschaft mit der Wiedereinpflanzung erstorbener Tugenden zu verjüngen“, zur Gründung einer innovativen Gesellschaft, nämlich der Helvetischen Gesellschaft, antrieb.
  • Und es ist weiter verständlich, dass später eine Neue Helvetische Gesellschaft entstand, die wiederum auf alte bestandene Werte pochte und gerade deswegen modern war.
  • Es ist deswegen nichts als selbstverständlich, dass wir heute die damals vertretenen Werte im jetzigen Umfeld prüfen und unsere Schlüsse ziehen.

Denn ein Jubiläum, das nur zurückblickt, erstarrt zur Salzsäule.

Zweiter Zweifel angesichts dieser Pflanzschule für erstorbene Tugenden:

Können Gedanken über die Eidgenossenschaft aus dem Jahre 1744, (veröffentlicht 1758 und geehrt 1762,) Vergleiche mit heute zulassen?

Die Lebensumstände haben sich in 250 Jahren radikal verändert.

  • Das sind technische Fortschritte wie das Internet

(das uns bei der Frage nach der Helvetischen Gesellschaft zuerst zwar auf Helvetictours weist, uns dann aber sofort weiterhilft und sogar den Text der Wiedereinpflanzung der erstorbenen Tugenden enthält).

  • Das sind völlig andere politische Verhältnisse. Diese wurden auch dank der Helvetischen Gesellschaft erarbeitet. Sie hat mindestens eine Mitursache gesetzt. Ursächlich waren natürlich auch andere frühere und spätere Bewegungen wie die Reformation oder der Liberalismus.
  1. Die Verfassungen von 1848 und 1874 wurden rund hundert Jahre nachher geschaffen
  2. Die direkte Demokratie wurde in mehreren Etappen geschaffen.
  3. Kürzlich wurde sogar das Frauenstimmrecht eingeführt (Gründungsmitglieder nahmen an ihre „Lustfahrt nach Bad Schinznach ihre Frauen mit, was durchaus ein gesellschaftspolitisches Zeichen war – so glaubte ich wenigstens, bis mich soeben der Historiker Maissen etwas verunsicherte)
  4. Der Traum der Pflanzschule nahm in Form der ETH Gestalt an.
  5. Die Entkrampfung und Versöhnung zwischen den Konfessionen ist weit fortgeschritten (viel weiter als in den USA).
  • Die Anerkennung der Juden erfolgte erst viel später. Die Niederlassungsfreiheit folgte für sie erst 1866 – unter sanftem Druck der Eidgenossenschaft auf den Kanton Aargau - und das Schächtverbot ist noch heute in Kraft.
  • Vieles wurde erst in den letzten Jahrzehnten erreicht: z.Bsp. dass Zwinglis Zürich zwei katholische Stadtpräsidenten erkor und jetzt sogar eine Stadtpräsidentin aus dem Kanton Aargau gewählt hat.
  • Verändert haben sich die globalen Verhältnisse.
  1. Die weltumspannende Vernetzung, das Internet,
  2. die wirtschaftliche Globalisierung brachten zwar neue Freiheiten, aber auch neue Abhängigkeiten:
  3. der Autonomieverlust einzelner Staaten,

vor allem dann, wenn diese den Alleingang wählen, und damit verbunden

  1. die Ohnmachtsgefühle der einzelnen Menschen.

Dies alles beeinträchtigt unser helvetisches Selbstverständnis und unsere Selbstbestimmung empfindlich. Mehr noch: Werte der Aufklärung, die vor 250 Jahren zur Helvetischen Gesellschaft führten, sind heute gerade durch diese Entwicklungen in Frage gestellt.

Ich möchte drei den Gründungsmitgliedern wichtige Anliegen herausgreifen, die mir heute als gefährdet erscheinen:

  • Die persönliche Integrität als ein Menschenrecht,
  • die schwierige Aufgabe der Bürger, ihren Staat zu gestalten und
  • geistige Grundlagen einer Gesellschaft, insbesondere das Vertrauen.
  1. I. Das Recht auf Integrität

 

Isaak Iselin (1764) und Chorherr Gugger (1773) beschworen den „unumstösslichen Grundsatz, dass keinem Menschen eine Beherrschung über den anderen von Natur aus zukomme“ und daraus entstand dann der Katalog von der Helvetischen Gesellschaft 1783, in welchem Friedrich Münch die „Freiheit des Gewissens, die Freiheit der Gewerbe, die Freiheit zu denken, zu schreiben und zu handeln“ festhielt.

Grundsätze wie die Unschuldsvermutung oder „Im Zweifel für den Angeklagten“ sind Folgen dieser Überzeugungen.
Solche Menschenrecht sind geschützt und durch die Rechtsprechung garantiert, so gründlich, dass kürzlich eine Bundesrichterin und ein Rechtsprofessor, die beide in dieser Sache engagiert sind, auf Übertreibungen und Absurditäten verwiesen, die sich der Menschengerichtshof in Strassburg durch all zu detailverliebte Beschäftigung eingebrockt hätten.

So ausgeklügelt der Schutz gegenüber dem Staat organisiert ist, so inexistent ist er im medial existierenden Absolutismus:

  • Das Menschenrecht der Unschuldsvermutung. In dubio pro reo, ein Sieg gegen Willkürherrschaft. Doch:
  1. Anfangs dieses Jahres begründete der Präsident der Nationalbank seinen Rücktritt damit, dass er seine Unschuld nicht beweisen könne.
  2. Foltercamp (letzte Woche nach 7 Jahren Entschuldigung im Blick)
  • Nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz, eine rechtsstaatliche Errungenschaft der Aufklärung gegen inquisitorische Selbstherrlichkeit!

Und heute?

  1. Da wird in unzähligen medialen Diskussionsrunden über Normen diskutiert, die der Nationalbankpräsident ausserhalb des gültigen Reglements hätte einhalten müssen. Wenn es bei diesen Diskussionen um die Schöpfung neuer Regeln gehen würde, mag das angehen, doch die moralisierenden Debatten hatten die moralische Verurteilung und damit verbunden die ganz konkrete Rücktrittsforderung zum Ziel, wollten und erreichten also eine drakonische Strafe ohne ein Gesetz.
  2. Und dass sich die Rotationsgeschwindigkeit deutscher Bundespräsidenten schon bald derjenigen der Schweiz nähert, hat mit medialer Macht auch etwas zu tun.
  • Die Verjährung, das Vergessen als eine Garantie für Rückkehr zur Ruhe und damit als individuelles Recht: Wer vom Vergangenen nicht loskommt, steht der Zukunft apathisch und gelähmt gegenüber. Ohne abolitio keine pax, ohne Vergessen kein Friede. Die Verjährung im Strafrecht, im Obligationenrecht oder im Familienrecht (Ehebruch) ist ein rechtsstaatliches Prinzip und damit auch ein Individualrecht.

Und heute?

  1. Wer als Jugendlicher auf Facebook einen Eintrag tätigte, kann Jahre danach auf der Stellensuche davon eingeholt werden.
  2. (Harmloser: Youtube, Wutausbruch aus dem letzten Jahrhundert)
  • Die Abschaffung des Prangers als einer entwürdigenden Zurschaustellung vor der rachsüchtigen plebs:

Und heute?

  1. Die Blogs ermöglichen, dass Menschen in aller Öffentlichkeit mit Hohn, Spott und Häme übergossen und bespuckt werden.
  2. Der Blog als Kommunikationsmittel spottet der eigentlichen Bedeutung des Wortes Kommunikation. Mit Gemeinsamkeit haben diese ungefilterten Aggressionen aus dem Dickdarm nichts zu tun.

Das bleiben die Garantien des Strafrechtes ein schwacher Trost. Die mediale Verurteilung und Vorverurteilung, das Mobbing im Internet sind bei weitem einschneidender und vernichtender als etwa eine gerichtlich verhängte Busse oder bedingte Freiheitsstrafe.
Zivilrechtliche Bemühungen des Gesetzgebers wie das Gegendarstellungsrecht bleiben angesichts der Medienmacht weitgehend wirkungslos.

  1. II. Die zunehmende Unmöglichkeit der Bürger, ihr Vaterland gestalten zu können

 

Die globalisierten Finanzmärkte, kaum kontrolliert, entfesselt im wahren Wortsinn, ohne demokratische Legitimation, berauben Bürgerinnen und Bürger ihres demokratischen Selbstbestimmungsrechtes.

Balthasar in seinen „patriotischen Träumen“:

„Ihnen (den Pflanzschülern) soll deutlich beigebracht werden, wie es nicht nur allein darum zu thun sei, dass man sich mittels Glück, Verwandtschaft und Credit zu ansehnlichen wichtigen und einträglichen Ämtern eindringe, sondern dass man auch mit genügsamem Eifer, Kräften, Tüchtigkeit und Fähigkeit begabet seye, selbige gehörig zum Wohl des Vaterlandes und zum Trost der anvertrauten Angehörigen zu verstehen.“

Diese Idee hat in der Schweiz Schule, um nicht zu sagen Pflanzschule, gemacht. Wir haben unsere direkte Demokratie ganz in diesem Sinne ausgebaut und wir stehen Modell für Bürgerbeteiligungsideen in vielen Ländern. Trotzdem sind wir Bürger unseres Land, das, obwohl – leider – nicht mal Mitglied der EU, betroffen von den Finanzkrisen, von den Bewertungen der Ratingagenturen gegenüber Griechenland oder Portugal, vom Verhalten von Bankinstituten in und ausserhalb der Schweiz.

Die Forderung nach höherer Eigenkapitalisierung der Banken geht zurück auf den Konkurs einer amerikanischen Investmentbank. Sie löste ein derartiges Beben in den Weltfinanzmärkten aus, dass Staaten wie die USA, Grossbritannien und nicht zuletzt die Schweiz gezwungen waren, weltweit Milliarden in die illiquiden Banken zu stecken. So wurde der Welthandel vor dem Kollaps gerettet. Leider ist das Gedächtnis der also geretteten Grossbanken so kurz, dass sie sich bereits wenige Monate später wieder selbstbewusst gegen jegliche Einmischung der Staaten, gegen alle stärkeren Reglementierungen wehren.
Dabei geht es nicht etwa nur um einen Kompetenzkonflikt zwischen Wirtschaft und Politik. Es geht durchaus um Menschenrechte, die durch die schrankenlos ausgereizte Wirtschaftsfreiheit in Frage gestellt sind:

  • Wie viele Menschen wären durch den Kollaps von Banken um ihr Erspartes gebracht worden!
  • Wie viele wären deswegen unter das Existenzminimum gefallen!
  • Wie viele wären deswegen in ihrer Selbstbestimmung beeinträchtigt und damit um ihre Freiheitsrechte geprellt!

Nun hat diese Entwicklung natürlich auch einen geistigen Hintergrund:
Die Globalisierung hat eine masslose Überbetonung ökonomischer Werte gebracht. Freiheit wie sie Clinton an der gefallenen Berliner Mauer beschwor („alles ist möglich“).

Was mit Freiheit verbunden ist, wurde ausgeblendet.

Genau damit hat sich die Helvetische Gesellschaft in Bad Schinznach auseinandergesetzt: „Missbrauch der Freiheit“,„Pracht, Üppigkeit und Übermuth“ gefährde die „echte, gesetzliche Freiheit“. „Das Bild der Freyheit“ dürfe nie allein, sondern nur von der „Gerechtigkeit“ begleitet auftreten (Im Hof 124).

Franz Urs Balthasar drückte denselben Gedanken so aus:

„Wir sehen aber täglich nur allzu oft anstatt eines wohlgesitteten jungen Menschen, ein Idiot, ein Sprachverderber, ein mit ausländischen Lastern angefüllter Grosssprecher.“

Ganz in diesem Sinne werden heute Prinzipien, die einst zum Schutze verfolgter Menschen geschaffen wurden, nur noch unter dem Aspekt ihres finanziellen Ertrages gesehen und verteidigt.
Solche mit ausländischen Lastern angefüllte Großsprecher muss man gelegentlich wieder wachrütteln und ihnen in Erinnerung rufen:

  • Schwarzgeld ist kein Menschenrecht.
  • Das Bankgeheimnis ist nicht dazu geschaffen worden, andere demokratische Staaten systematisch um ihre Steuersubstrate zu bringen – und das nur dann verletzt werden darf, um einen politischen Gegner zu Fall zu bringen.
  1. III. Die geistige Infrastruktur der Eidgenossenschaft

 

Die Gespräche und Diskussionen der Helvetischen Gesellschaft drehten sich hauptsächlich um die geistigen Grundlagen einer Gesellschaft. Da ist sehr viel von Geist, von Liebe, von Treue und immer wieder von Tugenden die Rede.
Es ging darum, konfessionelle Spannungen und religiös motivierte Ideologien zu überwinden.
Das war sehr viel wichtiger als organisatorische Projekte. Die Gesellschaft einigte sich 1766, nachdem sie auch internationale Projekte oder die Schaffung einer Akademie in Erwägung zog, auf einen „vaterländisch-freundschaftlichen Umgang mit einander - im Geiste von Toleranz, Freiheitlichkeit und Humanität.“

Dieser „Umgang miteinander“ wurde als eine eigentliche geistige Infrastruktur für den Zusammenhalt des Landes angesehen.
Es ging nicht nur um die Form, den Tonfall, den Respekt, es ging auch um den Inhalt, um einen „sozialen Patriotismus“, um einen „patriotischen Ethos“, um „Toleranz“ oder um „Kampf gegen den Luxus“.

Wir wollen das jetzt nicht zum Anlass nehmen, um moralisierend über den Verlust guter Sitten zu klagen, sondern uns in Erinnerung rufen, wie unabdingbar diese geistige Infrastruktur für ein Land ist.

Der „Umgang miteinander im Vertrauen“ ist Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhaltes.

Ohne Vertrauen unter den Menschen kann kein Staat funktionieren.

Das Zivilrecht, das ganze Obligationenrecht, das Strassenverkehrsrecht könnten ohne Vertrauensprinzip nicht organisiert werden.

In jedem dieser Gesetze steht deshalb das Vertrauen in irgendeiner Form kodifiziert, sei es als „Treu und Glauben“, als „gute Sitten“ oder als „Vertrauensprinzip“.

Aber wie können die Menschen zu treuem Verhalten gebracht werden? Der Staat kann es nicht selber durchsetzen, mit aller Polizei und Militär nicht.
Diese Grundhaltung muss vielmehr „in der Pflanzschule eingepflanzt“ werden, wie Balthasar sich ausdrückte.

Das vermögen aber nur Kultur, Tradition oder auch Religionen. Deswegen sind diesen Bereichen Freiräume zu gewähren. Denn dort bildet sich Grundwasser des menschlichen Zusammenhaltes.

Auch Banken, auch Aktiengesellschaften sind auf solch gesellschaftliches Vertrauen angewiesen.
Das ist auch der Sinn, dass juristische Personen Kirchensteuer bezahlen.

(Die Jungfreisinnigen in Zürich sammeln wieder mal Unterschriften, um dies abzuschaffen.
Abgesehen davon: auch handfeste Anliegen an Kirche, vgl. RR Hochuli in AG.)

Was damals „sozialer Patriotismus“ genannt wurde, nenn wir heute Freiwilligenarbeit. Sie ist auch heute eine der wichtigsten Infrastrukturen unseres Landes.

 

 

Vor etwas mehr als einem Jahr feierte die Gemeinnützige Gesellschaft ihr 200 jähriges Jubiläum. Sie ist ein Kind der Helvetischen Gesellschaft.
(Das waren nicht Sozialisten, ganz im Gegenteil. Sie kämpften gegen die Überhandnahme durch den „eiskalten Staat“. Sie wollten dessen Überreglementierung vorbeugen, indem sie karitativ tätig wurden und sich um die Armen kümmerten. )
(Die zunehmende, stets beklagte Reglementierung aber ist nichts anderes als die Folge mangelnder Eigenverantwortlichkeit.)

Verantwortung ist keine Last. Es macht Freude, Verantwortung zu übernehmen:

Franz Urs Balthasar zu freiwilligem Einsatz: „... ihr grosser Lohn ist schon süsse Empfindung und entstehendes Vergnüge. Sonderlich, da sie vergewisseret seyn können, es werden dergleichen Unthergebene zu allen Zeiten Lieb und Leid mit ihnen tragen.“

Der Einsatz für andere erfüllt mit Zufriedenheit und Genugtuung.

Deswegen ist ja Freiwilligenarbeit eine tragende Säule unserer Eidgenossenschaft und das ist auch eine Frucht, die mindestens 250 Jahre lang am Baum der Aufklärung gereift ist.

Auch die heutige Jubiläumsfeier ist ein Resultat solcher Freiwilligkeit.
Der Bundessrat wurde in einer Motion aufgefordert, des 250. Jahrestages der Helvetischen Gesellschaft in würdiger Form zu gedenken, doch er beantragte Ablehnung:
In der Schweiz herrsche die Tradition, dass Feiern dieser Art aus privater Initiative auf die Beine gestellt würden; Feierlichkeiten sollten nicht behördlich verordnet werden. Gewiss würde auch ohne Zutun des Bundes eine würdige Feier zustande kommen.
Der Bundesrat hat Recht behalten. Sie haben eine wunderbare Feier organisiert, eine die nicht nur zurückschaut, sondern sich mit künftigen Aufgaben befasst.

Insbesondere ist die Neue Helvetische Gesellschaft bereit, die Fackeln, die damals lustvoll in Bad Schinznach erhoben wurden, zu übernehmen und so das Licht der Aufklärung in künftigen Zeiten weiter zu tragen und ersterbende Tugenden in unserem Lande wieder einzupflanzen.

Ich wünsche Ihnen frohe und erspriessliche Gartenarbeit.