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Von der Verantwortung, die Sicherheit zu organisieren


22.01. - Referat an der Vortragsreihe „Preis der Freiheit - Grenzen der Sicherheit“ am Schweizerischen Institut für Auslandforschung

Ich habe diesen Vortrag in der Weihnachtszeit entworfen. Dabei beobachtete ich meine Nachbarskinder Laura und Luca, und unversehens ist mir einiges, was sich bei ihnen abspielte, in diesen Vortrag gerutscht:

1. Zwischen Freiheit und Sicherheit

Laura erhielt zu Weihnachten eine Puppenstube und hat sie unter dem Weihnachtsbaum eingerichtet. Luca erhielt einen Fussball, und den probiert er jetzt aus. Laura:” Hör auf! Der Ball könnte meine Puppen treffen.” Luca: “Darf ich etwa nicht einmal mehr Fussball spielen?”

Sicherheit und Freiheit sind Gegensätze. Die Freiheit des einen bedrängt die Sicherheit des anderen. Die Sicherheitsansprüche der einen schränken die Freiheit der anderen ein.

Im Konsumentenmagazin “K-Tipp” vom 14. Februar 2001 waren auf der ersten Seite massive Anwürfe an den Umweltminister zu lesen, der die Strahlungsgefahr der Handy-Antennen sträflich vernachlässige und zu viele Antennen zulasse. Auf der zweiten Seite derselben Nummer fand sich ein empörter Artikel, der dem Telekommunikationsminister bedenkliche Lücken im Mobilfunknetz ankreidete. (Die Zuordnung von Schutz- und Nutzfunktionen im selben Departement hat mitunter also auch Vorteile: Die verschiedenen Vorwürfe können sich neutralisieren.)

Die Menschen wollen Sicherheit und sie wollen Freiheit. Eine Zürcher Partei wirbt mit dem Slogan: “Für eine sichere Zukunft in Freiheit!”.

Zugegeben: Wir wollen beides. Aber kann man beides versprechen?

Luca und Laura wenden sich beide an die Eltern und verlangen Hilfe, je für ihren Standpunkt. Sie ziehen alle Register: Sie weinen, argumentieren, schmollen, drohen mit Liebesentzug. Die Eltern sind hin und her gerissen.

Im Bundeshaus spielen sich ähnliche Dramen ab, etwa, als die Swissair am Vorabend der Festlegung der Lärmgrenzwerte bei den einzelnen Mitgliedern des Bundesrates aufkreuzte und ebenfalls weinend auf ihre Wirtschaftsfreiheit pochte.

Welchen Stellenwert soll die Freiheit haben? Welchen die Sicherheit?

Die politische Auseinandersetzung um Sicherheit und Freiheit gelangt in verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten zu verschiedenen Lösungen.

Wer wirtschaftlich oder kulturell etwas erreichen oder nachholen will, setzt auf die Freiheit, wer Erreichtes verteidigt und wahrt, pocht auf Sicherheit. Was für ein Individuum gilt, gilt auch für ganze Nationen oder Kontinente: Bauvorschriften sind in einem behäbigen Lande einschränkender als in einem aufstrebenden.

Luca: sagt “Die anderen dürfen zuhause auch Fussball spielen, wenn ich nicht üben darf, lässt man mich nie in die 1. Mannschaft."

Der Forschungsplatz Schweiz und sein Anschluss an die Weltspitze ist in der Genlex-Debatte ein wichtiges Argument gegen Einschränkungen.

Die Eltern von Laura und Luca finden einen Kompromiss: Luca darf tschutten, aber nur ganz vorsichtig. Das tut er zunächst auch, doch wird seine Ballkunst immer kühner, und er trifft zwar nicht die Puppenstube, dafür eine Vase von Vanini, die in Scherben fällt. Jetzt weint auch die Mutter und es ist klar: Es wird nicht mehr tschuttet. Das findet auch Luca. Kleinlaut beginnt er, im Struwwelpeter zu blättern und ist froh, dass es ihm nicht so ergeht wie den dortigen bösen Buben.

  • Unmittelbar nach dem Gotthardunfall sprachen selbst die Fuhrhalter im Parlament von Sicherheit und akzeptierten alle Massnahmen.
  • Gleich nach dem Unfall in Tschernobyl wäre auch bei uns ein KKW-Ausstieg beschlossen worden.
  • Nach dem 11. September gaben wir jede noch so stumpfe Nagelfeile bei der Sicherheitskontrolle an den Flughäfen willig ab.

Doch solches währt nicht lange:

Luca hat den Struwwelpeter fertig gelesen, die Vanini-Scherben sind aufgewischt. Vater findet, die Vase sei ohnehin nicht so schön gewesen. Luca beginnt wieder ganz sachte mit dem Ball zu spielen.

  • Bereits ein halbes Jahr nach dem Gotthardunfall wurde mit allen Mitteln auf die Freiheit gedrängt, nämlich das Kreuzungsverbot und das Dosierungssystem wieder aufzuheben.
  • 17 Jahre nach Tschernobyl hat die Ausstiegsinitiative am 18. Mai keine besonders grosse Chancen.
  • Heute sind bei der Kontrolle vor einem Flug schon wieder gehässige Freiheitskämpfe um beschlagnahmte Nagelscherlein zu beobachten.

Niemand kann ständig in Angst und Schrecken leben, die Menschen suchen zurück zum Alltag.

Laura kann sich nicht Tag und Nacht schützend vor die Puppen stellen.

Sicherheit kommt von “si(ne) cura”, ohne Sorge. Sie bedeutet, sich sicher zu fühlen, keine Angst zu haben.

2. Sicherheit vor welchen Gefahren?

Es gibt keinen Bereich des Lebens, der nicht von Sicherheitsfragen betroffen wäre. An Silvester widmete die NZZ ihren Leitartikel und der Tagesanzeiger gar seine ganze Ausgabe dem Thema Sicherheit. Da wurden Politik, Wirtschaft, Kriminalität und Kultur unter dem Thema Sicherheit abgehandelt (bei der Kultur ging es um die Versicherung der Beine von Schauspielerinnen). Das Thema Sicherheit hat Hochkonjunktur. In der NZZ ist von Sicherheit heute fast doppelt so oft die Rede wie 1997, Terrorismus wird gar 5mal häufiger behandelt. Dies, obwohl die Zeitung heute dünner ist.

Ich will mich im folgenden auf Sicherheitsfragen beschränken, die mit meinem politischen Wirkungskreis zusammenhängen.

2.1. Die Natur als Gefahr

“Vater, es wird mir eng im weiten Land; da wohn ich lieber unter den Lawinen!”, sagte nicht Luca, sondern Walterli in Schillers Wilhelm Tell. Beim Abwägen zwischen Freiheit und Sicherheit neigt sich bei Schiller die Waagschale zugunsten der Freiheit.

Heute würde Walterli, wenn er von Lawinen erfasst würde, einen Anwalt engagieren, und der würde eine Sammelklage wegen unterlassener Verbote und zu später Hilfeleistung anstrengen.

Es ist deshalb heute verboten, in Lawinenhängen zu bauen.

Für Erdbebengebiete planen wir strengere Bauvorschriften. Der neue Verfassungsartikel über den “Schutz vor Naturgefahren” war bereits in der Vernehmlassung.

2.2. Der Mensch als Gefahr

Ich beschränke mich und lasse deshalb weg:

  • Krieg, also die äussere Gefahr, die es nötig macht, die äussere Sicherheit zu organisieren und
  • Terrorismus, der früher als Bedrohung der inneren Sicherheit galt, heute hingegen als Gefahr innerhalb der Weltgemeinschaft gesehen wird und nach einer so genannten Weltinnenpolitik ruft.

2.2.1. Rücksichtslosigkeit von Menschen

Luca weiss: Wenn ich absichtlich mit dem Ball in die Puppenstube ziele, droht mir eine Strafe. Darum der verzweifelte Kinderausruf nach jedem Unglück: “Hab’s es nicht extra gemacht!” Denn Vorsatz wird bestraft, Fahrlässigkeit nicht immer und wenn, dann milder.

Deswegen gibt es ein Strafrecht und Vollzugskräfte, die es durchsetzen. Jedes Gesetz, sei es das Strassenverkehrsrecht, das Energie- oder das Umweltgesetz, kennt auch strafrechtliche Normen.

2.2.2. Schutz des Menschen vor sich selbst

Luca will nicht weiterhin wie ein Softy mit dem Ball spielen. Er will auf die Strasse.” Nein, das ist zu gefährlich, du könntest unter ein Auto kommen,” sagen Mutter und Vater in seltener Einmütigkeit. “Ist doch meine Sache, wenn ich unter ein Auto komme,” sagt Luca, “Mein Bein wäre gebrochen, nicht eures.” – “ Aber wir müssen dich dann pflegen.” – “ Nein, müsst ihr nicht.” - “Doch wir müssen, auch wenn du es nicht willst. Und überhaupt: Du gehörst in unsere Familie und wir wollen, dass du uns erhalten bleibst.”

Darf die Freiheit eines Menschen zu seiner eigenen Sicherheit eingeschränkt werden?

Darf man ihm verbieten, in einem Lawinenhang zu bauen, ausserhalb der Piste zu snowboarden? Darf man vorschreiben, im Auto Gurten und auf dem Motorrad einen Helm zu tragen oder sich an Höchstgeschwindigkeiten zu halten? Nach den Vorschlägen der Expertengruppe Vision Zero schrieb mir ein freiheitsliebender Motorradfahrer: “Lieber sterbe ich, als nur noch mit 80 km/h fahren zu müssen.”

Früher war Suizid bei Strafe verboten. Als Grund wurde die soziale Verpflichtung genannt, als Mitglied der Gesellschaft Verantwortung zu tragen und Steuern zu bezahlen (sic!). Diese soziale Verpflichtung gilt noch heute als Motiv, jemanden vor sich selber zu schützen. Der Schädelbruch des Motorradfahrers kostet alle Geld. Ein Fürsorgerischer Freiheitsentzug schützt den Menschen vor sich selbst und andere vor ihm.

2.3. Die Technik als Gefahr

“Unvollkommen sind wir, wenn wir Technik schaffen, unvollkommen, wenn wir unsere Technik anwenden und unvollkommen, wenn wir auf unsere eigene Unvollkommenheit reagieren.” Mit diesen Worten umschrieb ich in einer der schwierigsten Situationen, in welcher ich mich je befand, die Ursachen und die Kommunikation des Flugzeugzusammenstosses von Überlingen.

Der Erfindungsgeist des Menschen ist grossartig, doch jede technische Innovation bringt auch neue Risiken: Die Geschwindigkeit, Röntgenstrahlen, Strahlen von Handys, Atomstrahlen, die Gentechnologie, elektrische Anlagen, die Nutzung von Gas und Öl, Brücken und Tunnel. Das sind auch Risiken, die sich mit bestehenden der Natur kumulieren, wie etwa der Felssturz auf den Tunnel der A8 zeigt.

Verpflichtung des Staates ist es, diese Gefahren zu entschärfen, ohne die Innovation zu blockieren. Je freiheitlicher ein Staat organisiert ist, desto stärker hinkt er den schädlichen Auswirkungen von Innovationen hinterher. Das heisst: Zuerst wird erfunden und erschaffen, erst später wird die Gefahr erkannt und eine Vorschrift erlassen.

Als ich Kind war, stand im Schuhgeschäft ein Röntgenapparat, in den ich meine Füsse zu stecken hatte, damit die Verkäuferin und die Mutter ausführlich begutachten konnten, welches wohl die passende Schuhgrösse sei. Heute bekomme ich für eine Hundertstelsekunde Röntgenstrahl einen Bleischurz und die Dentalhygienikerin rennt weit fort.

2.4. Die Gesellschaft als Gefahr

Aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden, führt zu Neid und Rache als Quelle von Kriminalität. Das gefährdet die Sicherheit aller. Deswegen ist die soziale Sicherheit Bestandteil jeder Politik. Sie führt zu den Grundsätzen von Solidarität und Gerechtigkeit.

Mami und Papi wissen: Hätte Luca gar kein Weihnachtsgeschenk erhalten, wäre das Risiko viel grösser, dass er aus Enttäuschung über diese Ungerechtigkeit etwas anstellt, das Lauras Puppenstube drastischer gefährden könnte als ein Fussball.

Zur sozialen Sicherheit gehören:

  • die eigentlichen sozialen Auffangsysteme wie AHV oder Arbeitslosenversicherung
  • die soziale Geltung in der Gesellschaft: Im neuen Radio- und Fernsehgesetz ist garantiert, dass auch Bedürftige Radio hören und Fernsehen können. Von den drei Finanzierungsmöglichkeiten - Sozialversicherung (also letztlich vor allem die Kantone!), Bund (der Steuerzahler) oder Umverteilung auf die anderen Fernsehzuschauer (verbunden mit einer Gebührenerhöhung, die bereits erfolgte) - wählte der Bundesrat die letztere.

3. Sicherheit organisieren

Luca und Laura plärren weiter. Die Eltern sagen: “So geht das nicht weiter, jetzt muss etwas geschehen. Wir müssen das Fussballproblem grundsätzlich lösen. Aber wie?

3.1. Kaskade möglicher Sicherheitsmassnahmen

1. Die Eltern sagen: “Tschutt du nur, Luca, aber achte auf Lauras Puppen!”

  • Jede Gemeinschaft kennt moralische Normen. Wir stützen unser Zusammenleben auf sie mit Begriffen wie Treu und Glauben im ZGB.

 2. Die Eltern sagen: “Du darfst spielen, aber wenn etwas kaputt geht, muss du mit dem Sackgeld eine neue Puppe bezahlen und zur Strafe die Arena anschauen!”

  • Diese Stufe baut ebenfalls auf Eigenverantwortung, der Staat regelt aber die Konsequenzen mit dem Strafrecht oder mit dem Zivilrecht, wo unter anderem der Schadenersatz geregelt ist.

 3. Die Eltern sagen: “Wir können nicht ständig zwischen Euch schlichten. Ihr Kinder müsst Euch einigen, wer wo spielen darf.”

  • Es existiert seit anderthalb Jahren eine Vereinbarung mit den SBB und der chemischen Industrie, unter welchen Bedingungen sehr gefährliche Güter wie Chlor oder Schwefeldioxid transportiert werden dürfen. Diese Vereinbarung ist auf Druck des UVEK zustande gekommen, das mit schärferen staatlichen Massnahmen drohte.

4. Die Eltern sagen: “Laura spielt im Esszimmer, Luca im Wohnzimmer. Wir schauen immer wieder nach, ob Ihr Euch daran hält.”

  • Der Staat kann Vorschriften erlassen und sie entweder stichprobenweise oder lückenlos kontrollieren. Die Kontrollen können - wie bei Staudämmen - durch den Staat selber vorgenommen werden, oder - wie etwa bei elektrischen Haushaltgeräten - an Dritte delegiert werden: Einen Haarfön zum Beispiel kontrolliert ein externes Inspektorat.

5. Die Eltern verbieten Luca, Fussball zu spielen

  • Die stärkste Massnahme des Staates ist, eine Tätigkeit ganz zu verbieten. (Als politische, aber meines Erachtens unlogische Zwischenlösung zwischen Leitplanken und Verbot ist gegenwärtig das Moratorium en vogue, beim Bau von Kernanlagen oder bei Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen.)

Diese Reihenfolge - zuerst Eigenverantwortung und am Schluss das staatliche Verbot - entspricht einer politischen Grundhaltung: Je mehr Gewicht und Autorität dem Staat zugebilligt wird, desto eher würde sie umgekehrt angegangen: Primat der Intervention des Staates, Subsidiarität der Eigenverantwortung.

Die Diskussion über die Kompetenzen von Staat und Individuum ist gleichzeitig auch die Diskussion um Freiheit und Sicherheit: Je mehr Gewicht der Freiheit zugestanden wird, desto eher trägt das Individuum Verantwortung, je wichtiger Sicherheit genommen wird, desto mehr Kompetenzen hat der Staat.

Die politische Diskussion darüber, welche Massnahme im Einzelfall angewendet werden soll, gibt also die jeweilige Gewichtung von Sicherheit und Freiheit wieder.

  • Ein Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit, in den uns die Schuldenbremse zwingt, ist das Strassenbauprogramm 2003: Kann die N4 im Knonauer Amt plangemäss vorangetrieben werden oder ist der Ausbau des Sicherheitsprogramms in den Strassentunneln wichtiger?
  • Ein anderer Konflikt: Natel-Easy wird systematisch und häufig für kriminelle Zwecke missbraucht. Sollen also die Benutzer registriert werden oder darf eine neue Kommunikationsform frei genutzt werden? Das EJPD, der Sicherheit verpflichtet, ist für Registrierung, das UVEK, welches die Kommunikation fördert, für Freiheit. Die Diskussion geht im Parlament weiter.

3.2. Inhaltliche Kriterien zur Organisation der Sicherheit

Die Strategie unseres Departementes richtet sich nach der Nachhaltigkeit, soll also den drei Zielen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltverträglichkeit entsprechen. Die Sicherheit ist ein Element, das innerhalb der Sozial- und Umweltverträglichkeit angesiedelt ist.

Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Die Sicherheit muss der Freiheit Raum lassen, der Freiheit der Wirtschaft, aber auch - ganz im Sinne der Nachhaltigkeit - der Freiheit künftiger Generationen.

Wollen wir die kommenden Generationen gleichberechtigt mit der unseren behandeln, dürfen wir ihnen andererseits nur jene Risiken zumuten, die wir selber ebenfalls akzeptieren.

3.2.1. Entsorgung radioaktiver Abfälle

Radioaktive Abfälle sind nachhaltig zu entsorgen, also so zu lagern, dass sie nicht nur unserer, sondern allen kommenden Generationen keinen Schaden zufügen können. Wer diesen Entscheid verschiebt, wie dies bei uns der Fall ist, handelt nach der Devise “après nous le déluge!”

Wir dürfen unsere Verantwortung also nicht auf künftige Generationen verschieben in der Meinung, dass diese dann schon das Richtige tun würden. Aber wir dürfen ihnen auch nicht verunmöglichen, dereinst bessere Technologien anwenden zu können. Deswegen war im zweiten Konzept Wellenberg die Rückholbarkeit vorgesehen.

3.2.2. Genlex

Dürfen wir künftigen Generationen die Möglichkeit verbauen, Krankheiten, die heute unheilbar sind, morgen mit gentechnischen Methoden heilen zu können?

Umgekehrt gefragt und auf die Gentech-Forschung mit Pflanzen bezogen, die in meinem Departement angesiedelt ist: Dürfen wir unseren Nachkommen Pflanzen hinterlassen, deren Erbgut wir künstlich verändert haben? Es geht um Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen und darum, ob diese erlaubt oder verboten sein sollen. Seit bald drei Jahren ringen National- und Ständerat bei der Genlex um eine Antwort. Und immer noch sind Fragen offen: Braucht es ein Verbot für die kommerzielle Verwendung genveränderter Organismen? Oder ein Moratorium? Oder genügen Leitplanken?

Bei der Genlex steht die Forschungs- und Handelsfreiheit gegen das Sicherheitsbedürfnis.

3.2.3. Beweislast

Als Argument für die Bedenkenlosigkeit von Eingriffen in die Natur wird immer wieder genannt: “Es ist nicht bewiesen!” - zum Beispiel, dass Autoabgase und CO2 Ausstoss für die Klimaveränderung ursächlich sind.

Wer die Verantwortung auch für Sicherheit kommender Generationen organisieren will, muss anders fragen: Wer in die Natur eingreift und damit die Sicherheit anderer gefährden könnte, hat zu beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich für einen möglichen Schaden sein kann.

3.3. Einzelne Massnahmen zur Förderung der Sicherheit

3.3.1. Das Risiko benennen

Luca: “Es kann ja gar nichts geschehen, wenn ich vorsichtig tschutte!” –Aber wir wissen mit den Eltern: “Wenn du tschuttest, kann etwas geschehen!”

Wir haben die Pflicht, Risiken zu erkennen, sie zu benennen und zu analysieren. Das mag wie eine Selbstverständlichkeit klingen, ist es aber nicht.

  • Wir wissen aus der Präventivmedizin, dass einer Seuche erst beigekommen werden kann, wenn sie nicht verleugnet bzw. tabuisiert wird.
  • Der Brand einer Sandoz-Lagerhalle in Schweizerhalle 1986 war für die schweizerische Sicherheitspolitik bestimmend: In der folgenden Session wurden insgesamt 66 parlamentarische Vorstösse zum Brandfall Schweizerhalle eingereicht - von Schutzmasken für die Bevölkerung bis zur Forderung nach dem Restrisiko Null. Das Resultat war eine intensive Auseinandersetzung mit den Risiken von Chemieanlagen und die Feststellung: Es braucht gesetzliche Vorgaben zur Katastrophenvorsorge. Heute haben wir die Störfallverordnung. In der Schweiz wurde so auf politischer Ebene eine gezielte Risikodiskussion eingeleitet.

Zu solchen Risikodiskussionen gehören Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Alle beinhalten sie auch das Risiko einer gewissen Anzahl von Verletzten und Toten. Nur mit geöffneten Augen können wir Sicherheit überhaupt aufgeklärt organisieren.

3.3.2. Fehlerkultur

Luca tschuttet mittlerweile im Garten. Als er wirklich nur ganz sachte einen Penalty übt, geht Nachbars Fensterscheibe unerklärlicherweise in Brüche. Der Nachbar ist ein lieber ruhiger Mann und redet Berndeutsch. Luca kann ihm also sein Missgeschick beichten. “Aber nöd am Papi säge!” Wie ganz anders wäre es, wenn der Mann einen aggressiven Dialekt sprechen würde und Luca Angst haben müsste, zusammengeschlagen oder denunziert zu werden.

Die Angst vor Strafe und Schande kann von der Meldung eines Fehlers abhalten und damit dessen Analyse verunmöglichen. In riskanten Branchen - in Spitälern zum Beispiel, bei den Bahnen oder in der Aviatik - wird heute eine Fehlerkultur praktiziert und systematisch gepflegt. Das dient der Schärfung der Eigenverantwortung: Wer Fehler begeht, lädt weniger Schuld auf sich, als jener, der den Fehler vertuscht.

  • Bei den SBB gehört die Diskussion über Fehler und Fast-Fehler zum Alltag eines Lokomotivführers, und es gibt Sicherheitszirkel, wo Rangierarbeiter über gefährliche Situationen berichten können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
  • In der internationalen Luftfahrt nennt man die Fehlerkultur "No blame Culture" und anerkennt so, dass Vorwürfe das Vertuschen von Fehlern fördern, Lernchancen hingegen verhindern. Ab dem Jahr 2005 wird in Flugzeugen weltweit ein Gerät eingebaut sein, das alle Flugdaten aufzeichnet und auswertet. Das Resultat dient einzig und allein der Verbesserung der Flugsicherheit, eine Bestrafung der beteiligten Piloten steht - sofern nicht ein wirklich gravierender Vorfall vorliegt - nicht zur Diskussion.
  • (Ich wünschte mir einen emanzipierten Umgang mit Fehlern auch in der Politik. Hier wird die nachträgliche Neubewertung eines Entscheides oft nicht als Neugewichtung von vernünftigen Gedankengängen bewertet, sondern verhöhnt: als Versagen, als Schmach und als Eingeständnis des Scheiterns.)

3.3.3. Schulung

Komm, sagt der Berner Nachbar mit dem zerbrochenen WC-Fenster, ich zeig dir, wie man einen Fussball behandelt, mit dem Innenrist nicht mit dem Fussspitz. So kannst du ihn viel kontrollierter lenken.

Der Mensch macht Fehler, er hat aber auch die Fähigkeit, aus Fehlern zu lernen. Er muss, so weit es möglich ist, geschult werden. Daher gibt es Patente und Ausweise für Ärzte, Anwälte, Piloten. Nur Bundesräte sind so ungefährlich, dass sie keine Ausbildung brauchen.

  • Das revidierte Strassenverkehrsgesetz enthält solche Schulungselemente: Ab dem Jahr 2005 wird der Fahrausweis nur noch auf Probe abgegeben. Neulenker haben in den ersten drei Jahren Weiterbildungskurse zu besuchen, bei denen besonders geübt wird, Gefahren zu erkennen und richtig darauf zu reagieren.
  • Eine Konsequenz aus dem Unfall im Gotthardtunnel war: Wenn die Autofahrer wissen, wie sie sich bei einem Brand zu verhalten haben, können Leben gerettet werden. Das ASTRA verteilt deshalb solche Verhaltenregeln in elf Sprachen und per Flugblatt.

3.3.4. Zuordnung der Verantwortung

Die ganze Verwandtschaft ist zu Besuch gekommen, Grosseltern, Onkel, Tanten, Patinnen und Cousins. Zwar sind drei Mal mehr Erwachsene als Kinder im Haus - doch schon nach fünf Minuten landet der Fussball in Lauras Puppenstube. Mami sagt, sie habe gedacht, Papi passe auf die Kinder auf, Papi soll gedacht haben, die Grossmutter schaue dann schon. In Wirklichkeit hat gar niemand etwas gedacht.

Ulrich Beck hat den Begriff der “organisierten Unverantwortlichkeit” geprägt: Die Verantwortlichkeiten sind zwar geregelt, doch sie überschneiden sich: Jeder ist ein bisschen verantwortlich. Das führt dazu, dass sich keiner mehr für das Ganze verantwortlich fühlt.

Vor sechs Jahren ereignete sich auf der Riederalp ein Seilbahnunglück. Verantwortlich für die Sicherheit der Bahn waren: 1. der Hersteller der Anlage, 2. der Betreiber und 3. die staatliche Aufsichtsbehörde.

Die staatliche Aufsichtsbehörde macht Stichproben. Der Hersteller verlässt sich darauf, dass ja noch eine staatliche Behörde prüft, was er da baut. Der Betreiber geht davon aus, dass bei der Abnahme des Betriebes der Staat auch die letzte Schraube prüfe.

Solche unklare Verantwortlichkeiten gilt es zu entflechten.

Die Aufgabe des Staates besteht einerseits darin, die Anforderungen an die Sicherheit zu definieren: Was muss welchen Standards entsprechen? Zum anderen muss der Staat die Kontrolle darüber, ob diese Standards eingehalten werden, organisieren.

Die Analyse des Seilbahnunglücks auf der Riederalp hat in unserem Departement zum Projekt einer Sicherheitsagentur geführt.

Mit der Sicherheitsagentur möchten wir für alle Bereiche des UVEK festlegen, nach welchem Verfahren die Sicherheitsaufsicht funktionieren soll. Grundsätzlich steht die Eigenverantwortung der Hersteller und Betreiber im Vordergrund. Wo dies nicht zweckmässig ist, soll ein unabhängiges, privates Unternehmen überprüfen, ob der Nachweis der Sicherheit, wie er vom Hersteller und Betreiber erbracht wurde, nachvollziehbar ist.

Der Staat prüft nur noch, ob die Unternehmen richtig arbeiten. Bei besonders grossen Gefahren dürfen wir gar kein Risiko eingehen: Dort soll der Staat selber umfassend kontrollieren, beispielsweise bei Kernanlagen oder Staudämmen.

Diese Reorganisationspläne sind in der Vernehmlassung auf Opposition gestossen - weil sie kosten, aber vor allem, weil sie bisherige Zuständigkeiten neu regeln (kantonale Strassenverkehrsämter).

Doch wir halten am Projekt fest. Wir tun das, weil die Kontrolle mit der Entwicklung neuer Techniken Schritt zu halten hat. Das ist auch nötig: Die Zahl von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten nimmt rasant zu und diese werden immer komplizierter. Um die Kontrolle auch in Zukunft garantieren zu können, braucht es eine Entflechtung und eine klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten.

3.3.4.1. Interessenkollisionen

Dazu gehört auch das Erkennen und Vermeiden von Interessenkollisionen. Zum Beispiel:

  • Das Bundesamt für Verkehr hat die Aufgabe, den öffentlichen Verkehr zu fördern und tut dies unter anderem, indem es Gelder für den Bau und Betrieb von Bahnen bereitstellt. Gleichzeitig ist das BAV für die Sicherheit verantwortlich. Das Geld für die Sicherheit stammt aus demselben Topf wie die Förderung. Während sich also die eine Seele in der Brust des BAV für möglichst raschen Bau und kostengünstigen Betrieb einsetzt, kümmert die andere Seele die Sicherheit.

Darum wollen wir mit der Sicherheitsagentur auch Interessenkollisionen entflechten.

4. Notwendigkeit, die zivile Sicherheit global zu organisieren

Die Verwandtschaft hat sich verabschiedet. Laura und Luca haben sich abgesprochen: Laura spielt im Haus mit der Puppenstube, Luca übt vor dem Garagentor Fussball. Doch jugendliche Horden aus dem Quartier - sie haben natürlich alle keine Weihnachtsgeschenke erhalten - stören die Idylle. Sie nehmen Luca den Fussball weg und verprügeln ihn.

All die Probleme, die sich im kleinen Familienkreis stellen, wiederholen sich innerhalb eines Staates und dann innerhalb der Staatengemeinschaft.

So, wie die Menschen ihre Familien und den Staat gestaltet haben, ist es heute nötig, die Welt zu gestalten. Wir brauchen verlässliche internationale Strukturen für eine globale zivile Sicherheit.

  • Zur Sicherheit gehört der Schutz vor Naturgewalten. Überschwemmungen, Stürme wie Lothar und warme, schneearme Winter sind Anzeichen einer globalen Klimaänderung. Wir müssen davon ausgehen: Sie wird vom Menschen verursacht, weltweit durch den Ausstoss von Treibhausgasen. Diese halten sich nicht an Landesgrenzen. Kein Land kann die Klimaveränderung im Alleingang stoppen. Es braucht internationale Übereinkommen wie das Kyoto-Protokoll.
  • Das Öl des Tankers “Prestige”, der von einer Firma mit Sitz in der Schweiz gechartert, von Filippinos gelenkt, auf den Bahamas registriert und im Besitz einer liberianischen Firma sein soll, stammt aus Russland, verschmutzt die spanische und französische Küste - und im Restaurant Lipp bricht der Austernkonsum zusammen. Wie viele Nationen am Unglück beteiligt sind, ist heute noch unklar. Klar ist: Die bestehenden Kontroll-Instrumente genügen nicht. Sie auszubauen kann nur auf internationalem Weg gelingen.
  • Internationale Abkommen braucht es auch bei der Kernkraft. Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl 1986 hat zu diversen Übereinkommen geführt. Heute haben über 60 Staaten diese Übereinkommen unterzeichnet, darunter alle grossen Kernenergiestaaten.

So, wie einst der Staat der Familie übergeordneten Schutz hat geben können, so sind heute die Nationen auf die Staatengemeinschaft angewiesen.

5. Tempora mutantur

Wie der Mensch Sicherheit organisiert, welchen Stellenwert er ihr zubilligt und wem er die Verantwortung zuordnet, hat sich über Jahrtausende hinweg gewandelt. Das Pendel schwingt auch in den von uns überblickbaren Zeiträumen zwischen Wahlen hin und her. Einmal soll der Staat verantwortlich sein, einmal die Wirtschaft, einmal der einzelne Mensch. Die Verantwortung für die Sicherheit der Menschen ist also dort, wo die jeweilige Gesellschaft sie ansiedelt. Die Diskussion um ihren Stellenwert ist die Aufgabe der Politik.

Luca übt Fussball vor der Garage. Der Nachbar kommt auf Wunsch von Papi gelegentlich vorbei, um zum Rechten zu schauen. Der Onkel aus der Romandie schimpft, das sei falsch: Papi habe alles zu verbieten, er sei der Patron. Laura hat die Puppen zu sich ins Bett genommen. Mami hat eine unzerbrechliche Aluminiumvase gekauft. Im Quartierverein diskutieren sie, ob nicht alle einen Fussball haben sollten, ein Weissbuch wurde erstellt und eine Resolution verabschiedet.

Und so streiten sie alle fröhlich weiter darüber, was wichtiger ist: Puppen zu schützen oder Fussball zu spielen.