[Version française: Regard sur le passé et sur l’avenir du secret bancaire]




Vor mehr als dreissig Jahren wollte die SP die Macht der Banken beschränken. Sie versuchte das mit der Bankeninitiative, welche drei Schwerpunkte enthielt: die Relativierung des Bankgeheimnisses, die Entflechtung zwischen Banken und der übrigen Wirtschaft sowie stärkerem Schutz von Sparern. Die vierte Forderung, welche damals zur Diskussion stand, nahm der SP-Parteitag nicht in die Initiative, denn das wäre nach Ansicht vieler Genossen zu weit gegangen und kam ihnen als allzu kühn, ja geradezu staatssozialistisch vor: Eine Arbeitsgruppe schlug nämlich Eingriffsbefugnisse des Bundes in die Organisation der Grossbanken vor. Die Initiative sah also dann nur die Einschränkung des Bankgeheimnisses, die Unterstützung ausländischer Verfahren bei Steuerhinterziehung vor und forderte die Offenlegung bei Industriebeteiligungen von Banken. Hintergrund dieser letzten Forderung war, dass man vermeiden wollte, dass die gesamte schweizerische Wirtschaft von den Grossbanken abhängig war. Gerade in Krisenzeiten, so wurde argumentiert, könnte das verheerende Folgen für die ganze Schweiz, auch für die Steuerzahler haben: Alle seien wir dann nämlich den Grossbanken ausgeliefert.

Ausgelöst wurde diese Initiative durch den so genannten „Chiasso-Skandal“.Am 24. April 1977 wurden der Direktor und der Vizedirektor der Filiale der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA, heute Credit Suisse) in Chiasso wegen ungetreuer Geschäftsführung verhaftet. Fünfzehn Jahre lang hatten sie Fluchtgelder aus Italien mit einer SKA-Garantie in Liechtenstein angelegt. Der Zerfall der Lire hatte aber immer grössere Stützungsmassnahmen verlangt, bis ein schwarzes Loch von 1,3 Milliarden Franken sichtbar wurde. Doch als der Abstimmungskampf 1984 begann, war die Stimmung bereits wieder abgeflaut und wir standen bereits wieder in heftigem Gegenwind. Die mit massiven Finanzmitteln bekämpfte Initiative wurde mit 73 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Ich kann mich erinnern, dass an öffentlichen Versammlungen vor allem die Relativierung des Bankgeheimnisses Ängste auslöste. Manch einer hatte ein paar Tausend Franken auf einem Sparbüchlein angelegt, aber nicht deklariert. In den Versammlungen wurde das nie direkt so gesagt, sondern ich hörte dann immer etwa Folgendes: „Ich habe einen Bekannten, der hat eine Verwandte und die weiss von jemandem, der hat beim Tod des Vaters Bargeld gefunden und vergessen es zu deklarieren.“ Während des Abstimmungskampfes gelangten wir Vertreter der Initiative zur Erkenntnis, dass sie angenommen worden wäre, hätte sie nicht auch diesen Teil des Bankgeheimnisses umfasst.

Eine Meinungsumfrage nach der Abstimmung zeigte denn auch: Trotz des klaren Nein-Resultates stand eine Mehrheit der Stimmberechtigten den Anliegen der Initiative positiv gegenüber. Aber die Angst vor drohenden Arbeitsplatzverlusten und dem allmächtigen Steuervogt war stärker.

Doch indirekt verwirklichten Masslosigkeiten manche Anliegen der Initiative nachträglich dennoch: Nach einigen Finanzskandalen um Staatschefs wie Mobutu (Zaire) und Abacha (Nigeria), nach den Banken-Engagements im Apartheid-Regime Südafrika, nach dem Skandal um die nachrichtenlosen - vorwiegend jüdischen - Konten aus dem Zweiten Weltkrieg und nach einigem Druck der USA sowie der EU hat die Schweiz ihre Massnahmen gegen Geldwäscherei und Kapitalflucht verschärft. So sind denn also bereits einige Anliegen der Bankeninitiative in autonomem Nachvollzug erfüllt worden.

Bestehen blieb der Unterschied zwischen dem Steuerbetrug und der nur als geringes Vergehen geahndeten Steuerhinterziehung mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Amts- und Rechtshilfe.

Und wie geht es weiter? Wo ist die Leadership des Bundesrates? Der Kritiken sind ja manche.

Zunächst: die schwierige Situation, in welcher der Finanzplatz steht, ist durch das masslose und zumindest illegitime Verhalten von Exponenten der UBS entstanden, nicht durch politische Behörden. Gewiss hätte der Bundesrat anders und zu einem anderen Zeitpunkt handeln können. Nicht jede Kritik ist unberechtigt, manche ist sogar nötig. Zudem ist es ja auch klar, dass im Bundesrat verschiedene Meinungen geäussert und vertreten wurden. Das ist bei jedem Geschäft so. Wieso sollte es ausgerechnet in diesem anders sein. Der Bundesrat ist dabei, die Optionen zu prüfen und eine Strategie festzulegen. Dennoch kann er nicht alle Erwägungen öffentlich abhandeln. Und erst recht wäre es falsch, der Versuchung zu erliegen, die eigene Haltung, die im Gremium vertreten wurde, nun öffentlich auszubreiten. So würde die Haltung der Regierung und damit der Schweiz erneut geschwächt. Ich kann mich gut an die bilateralen Verhandlungen mit der EU über das Landverkehrsabkommenerinnern. Je offener die Position der Schweiz - etwa zur Höhe der LSVA - bei uns diskutiert wurde, desto schwieriger, ja unmöglich waren die Verhandlungen zu führen, weil der Verhandlungspartner nicht nur den offiziellen Schweizer Standpunkt, sondern auch schon alle abweichende Meinungen dazu von Parteien oder von Interessenverbänden kannte. Wie ungleich mühsamer wird es da, wenn gar noch die abweichenden Meinungen einzelner Mitglieder des Bundesrates bekannt sind.

Bis bald

Moritz Leuenberger