[Version française: Belles perspectives pour les riches]

Friedhof

Zurück von Hamburg, wo ich am Hafenfest betonte, wie wir in der Schweiz genossenschaftlichem Denken und der gegenseitigen Solidarität verpflichtet seien, werde ich hier in der Schweiz mit dem Obwaldner Vorschlag von Bauzonen für Reiche konfrontiert und frage mich: Verkaufte ich in Hamburg mit der hehren Solidarität nicht auch ein überholtes Cliché wie Heidi, Käse und Schokolade? Ein Ideal, das längst nicht mehr mit der wirklichen Schweiz übereinstimmt?

Raumplanerische Zonen für Reiche sind die definitive Karikatur des Steuerwettbewerbes. Er selbst schafft ja schon Ungleichheiten, die mühsam korrigiert werden müssen: Wenn eine Gemeinde mit sehr niedrigen Steuersätzen derart viele Reiche anzieht, dass die Bodenpreise ins Unermessliche steigen, muss sie, die Gemeinde, auf der anderen Seite wieder dafür sorgen, dass die Angestellten, ohne die eine Gemeinde nicht funktioniert, erschwinglich wohnen können. Dass die Bodenpreise als Folge des Bodenmarktes den meisten Menschen den Zugang zu Grundeigentum verwehren, ist seit Jahrzehnten Anlass, um eine ausgleichende und gerechtere Bodenpolitik und Raumplanung zu versuchen. Doch die behördliche Reservierung von Boden für Menschen, die „einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen“, ist nichts anderes als Apartheid. Der Staat definiert, welche Menschen nützlich sind und worin dieser Nutzen besteht.
Ist denn ein Autorennfahrer so viel nützlicher als eine Krankenschwester?
Es ist doch so, dass gerade dieses ausschliesslich wirtschaftliche Denken in die heutige Krise geführt hat, ein Denken, das nur gerade ökonomische Werte, nur gerade Wettbewerb, Markt, finanziellen Erfolg kannte, während Werte wie Solidarität, sozialer Einsatz oder Umweltschutz verhöhnt und verspottet wurden. Es ist doch gerade wieder dieses Denken, das jetzt für Menschen mit volkswirtschaftlichem Nutzen Sonderrechte schafft. Ich frage mich übrigens, wie sich der Kanton gegen einen Gesinnungswandel solcher Nützlinge vorsieht. Was würde geschehen, wenn ein dermassen Begünstigter mitunter zu einem wohltätigen Menschen würde, sein Land einer sozialen Stiftung übergäbe? Dann ist ja der volkswirtschaftliche Nutzen dahin! Wie sichert sich da der Kanton ab, dass er nicht von solidarischem Gedankengut überflutet wird und dass der angestrebte Nutzen Flöten geht? Ist das dann noch gerecht, wenn nicht der volkswirtschaftlich wertvolle Mensch die wunderbare und privilegierte Aussicht geniesst, sondern zum Beispiel ein sozial engagierter Umweltschützer?

Wer soll gerechterweise die schönste Aussicht haben?

Ich habe die Antwort schon in vielen Schweizerischen Gemeinden gesehen: An unverbaubarer Lage mit der herrlichsten Aussicht auf Berge und Täler wurde früher der Friedhof angelegt. Nicht nur die Toten sollen die beste Aussicht haben, sagten sich unsere Vorfahren, der Friedhof soll auch allen Menschen als schöner Ort der Besinnung dienen. Vielleicht sollten die Qualitätszonenerfinder wieder einmal auf einen Friedhof gehen und darüber nachdenken, ob es neben dem volkswirtschaftlichen Nutzen vielleicht doch noch andere Werte gibt. In diesem Leben und danach.

Bis bald
Moritz Leuenberger