Paragraphen reformieren nicht

Zunächst ein Wort zur in den Kommentaren angesprochenen Zensur:
Tatsächlich schalte ich Kommentare nicht auf, die nur gerade verletzen wollen und sich dazu vorab der Fäkalsprache bedienen, ebenso Kommentare nicht, die andere Leute beleidigen, zum Beispiel mit rassistischen Sprüchen. Schlussendlich habe ich ja auch eine gewisse Verantwortung für den gesamten Blog, auch wenn andere die Kommentare verfassen. Ein Zeitungsredaktor haftet ja auch für den Inhalt der Leserbriefe. Das führt allerdings dazu, dass die Aufschaltung nicht gleichzeitig mit dem Absenden der Urheber erfolgt. Zugegeben, das entspricht nicht der Spontaneität, wie sie die Bloggerszene pflegt. Doch manchmal frage ich mich, ob die zeitliche Unmittelbarkeit, welche das Internet ermöglicht, nicht in einem Zusammenhang mit dem Schwinden inhaltlicher Hemmschwellen steht. Wer sich reflexartig, ohne Bedenkfrist äussert, gerät zuweilen auch in Gefahr, die Wirkung seiner Worte nicht zu bedenken. Dieser Gedanke richtet sich nicht an die Urheber hier veröffentlichter Kommentare, sondern an solche, deren Auswüchse hier gar nicht erst erschienen sind.
Zur Diskussion über die Regierungsreform: Unterdessen hat der Bundesrat entschieden, in welche Richtung er sich eine solche vorstellen könnte. Wie erwartet reichen die Kommentare von „mutig“ bis „zögerlich“ und es werden zahlreiche andere Vorschläge lanciert. Ich äussere natürlich keine abweichenden Ideen (würde ja wohl weniger als Idee aufgenommen, sondern als Abweichung vom Kollegialbeschluss kommentiert).
Ganz generell erlaube ich mir doch die Meinung, dass formale Reformen meist von einem inhaltlichen Problem ablenken. Wenn in einem Verein Schwierigkeiten aufkommen, widmet man sich oft gerne einer Statutenrevision. In Wirklichkeit hängt es sehr viel mehr von den einzelnen Menschen im Vorstand oder der Mitgliederversammlung ab, ob der Verein funktioniert oder nicht. Alle Vereinsstatuten lassen es bei etwas Phantasie zu, vernünftig interpretiert zu werden. Ein Departement wie das UVEK könnte gar nicht geführt werden, wenn nicht massiv delegiert würde. Ob der Vertreter dann Generalsekretär oder Staatssekretär heisst, ist irrelevant. Ebenso könnte ich meinen Aufgaben gar nicht nachkommen, wenn ich an jede Sitzung der Parlamentskommissionen gehen müsste. Das haben auch die Kommissionen längst begriffen, auch wenn es immer wieder zu kleinen Seitenhieben in der Öffentlichkeit über mangelnde Präsenz kommt. Auch die Stabilität des Präsidiums kann durch die konstante personelle Ausgestaltung eines Präsidialstabes oder enge Zusammenarbeit mit dem Vizepräsidenten gewährleistet werden. Und ob unsere Verfassungsidee eines Präsidialkollektivs wirklich auch gelebt werden kann, hängt in allererster Linie vom Willen und der Fähigkeit der einzelnen Mitglieder ab und weniger von formalen Bestimmungen. Insofern hat die Bundesversammlung, welche den Bundesrat zusammensetzt, eine grosse Verantwortung. Das soll alles nicht heissen, dass gelegentlich nicht doch Reformen nötig sind.
Diese sollen unser System weiter verbessern. Denn grundsätzlich, davon bin ich überzeugt, haben wir ein gutes Regierungssystem. Wir dürfen uns nur nicht den Paragraphen unterwerfen, denn die Paragraphen sind für die Menschen da, nicht die Menschen für die Paragraphen.
Bis bald
Moritz Leuenberger











